Fakten zur Trassenführung durch das Naturschutzgebiet

In der Presse wird seitens der Stadt und Hessen Mobil immer wieder proklamiert, dass eine Trassenführung durch das Naturschutzgebiet wie von der VBS vorgeschlagen mehrfach untersucht und für nicht machbar erklärt worden sei.

Dies entspricht nicht den Tatsachen. Es gibt hierzu nur ein einziges Gutachten aus dem Jahre 2006. In diesem 9 Jahre alten Gutachten der PGNU wird festgestellt, dass aufgrund der damals bekannten Standorte der geschützten Windelschnecke, eine Trassenführung durch das Naturschutzgebiet (dort Variante 1 genannt) zu einer erheblichen Beeinträchtigung in den Bereichen Flächenverlust, Schadstoffimmission und Zerschneidung führt und aufgrund des Bestehens einer Alternative (jetzige Variante) aus naturschutzrechlichen Gründen keine Erfolgsaussichten in einem (für alle Varianten erforderlichen) Ausnahmeverfahren haben werde.

Herr Streicher vom Planungsbüro Koch, dass die beiden neueren Umweltgutachten erstellt hat, hat auf mehreren Informationsveranstaltungen allerdings berichtet, dass die Windelschnecke nun inzwischen ihren Standort geändert hat. Wo sie nun genau siedelt, hat er jedoch nicht angegeben.

Fakt ist, dass der relevante, mittlere Bereich des Naturschutzgebietes seit den Jahr 2006 nicht mehr auf eine mögliche Trassenführung untersucht wurde. Es wurde stattdessen in allen neueren Gutachten das alte Gutachten aus 2006 zitiert und eben KEINE erneute Untersuchung durchgeführt.

Die VBS sieht in einer erneuten Untersuchung dieses kritischen Bereiches – vorzugweise durch einen anderen, unabhängigen Gutachter – als zwingend erforderlich und sieht darin ein erhebliches Potential, eine Streckenführung durch das Naturschutzgebiet doch noch realisieren zur können. Untersucht werden sollten hierbei auch Maßnahmen zur Reduktion der Einbringung von Luftschadstoffen in das Naturschutzgebiet wie beispielsweise Grünbrücken oder eine Überbrückung mit seitlichen Planken aus Glas / Kunststoff, die die Schadstoffe zurückhalten. Eine solche Überbrückung wurde beispielsweise bei der Westtangente Konstanz realisiert, wo auch Habitate der Windelschnecke und anderer geschützter Arten vorhanden waren.

Weiterhin ist die Bewertung der “Zumutbarkeit” zu prüfen, die laut Hessen Mobil ergeben hat, dass die Kleingartenanlage durch den Bau vernichtet werden kann und die Trasse extrem dicht an die bestehende Wohnbebauung herangeführt werden kann.

Seligenstädter 10/2015 – Leserbrief von Rainer Gossen

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Siehe hierzu auch: http://vbs-seligenstadt.de/uebersichtsgrafik-was-bringt-die-vorzugstrasse-von-hessen-mobil/

Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung durch “Der Seligenstädter”. Die vollständigen Online-Ausgaben finden Sie hier http://derseligenstädter.de

Übersichtsgrafik: Was bringt die Vorzugstrasse von Hessen Mobil?

Bild

 

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Anlage_7.7.2_Diff_P3b-P0_kommentiert

Es handelt sich um die originale Grafik aus den Analyse-Ergebnissen von Hessen Mobil (Datei: Anlage_7.7.2_Diff_P3b-P0.PDF), die wir mit einigen Kommentaren (in blau) versehen haben.

Die Daten für diese Grafik entstammen einem nicht unumstrittenen Simulationssystem von Hessen Mobil (Verkehrsdatenbasis Rhein-Main (VDRM, Stand 2009/2010), dessen Ergebnisse bei vorangegangenen Straßenbauprojekten schon mehrfach nicht erreicht wurden. Die tatsächlich erreichte Entlastung lag vielfach erheblich unter den zuvor getroffenen Prognosen.

Hinweis: In der Analyse wurde damals die Streckenführung hinter der Sparkasse noch nicht berücksichtigt. Daher die abweichende Darstellung der Trasse.

Gegendarstellung der VBS zum Artikel “Fakten liegen auf dem Tisch” in der Offenbach Post vom 14.09.2015

Gegendarstellung nach §9 Hessisches Presserecht
der Vereinigten Bürgerinitiativen Seligenstadt (VBS) – 3. Bauabschnitt Umgehungsstraße zum Bericht vom 14.09.2015 „Amigos und Nebelkerzen – Vor dem Bürgerentscheid: Fakten liegen auf dem Tisch“ in der Offenbach Post sowie unter OP-Online.de

Am 14.09.2015 behauptete Michael Hofmann in der Offenbach-Post u. a., selbsternannte Verwaltungs- und Verfahrensjuristen, hätten ausgewiesenen Experten einer Landesbehörde Kompetenz und Seriosität abgesprochen und die Mitglieder der VBS hätten versucht Hessen Mobil als eine Art Juxtruppe hinzustellen.

Hierzu nehmen die VBS wie folgt Stellung:

Die Mitglieder unserer Bürgerinitiativen sind weder Verwaltungs- noch Verfahrensjuristen und haben dies auch niemals behauptet. Der Begriff des Verfahrensjuristen existiert im deutschen Recht überhaupt nicht, sondern ist lediglich in Österreich gebräuchlich.

Die Fakten zur Umgehungsstraße sind keineswegs klargestellt und die Bürger mit Recht verunsichert. Sie werden nämlich über die möglichen Auswirkungen des jetzt zur Diskussion stehenden Trassenvorschlages seitens der Stadt überhaupt nicht ausreichend informiert. Viele Fragestellungen, die wir in unserer Pressemitteilung, die sie in Ihrem Artikel zwar kritisieren aber gar nicht abdrucken, beantwortet haben, wurden von den Bürgern an uns herangetragen.

Die VBS haben weiterhin niemals versucht, Hessen Mobil als eine „Juxtruppe“ hinzustellen. Wir hatten vielmehr auch ein sehr konstruktives Treffen und viele Gespräche mit den Mitarbeitern der Behörde. Hessen Mobil hat im Auftrage der Stadt und des Landes gehandelt und unter den gegebenen Rahmenbedingungen die beste Trassenvariante ermittelt. Wir kritisieren jedoch die Rahmenbedingungen selbst, denn es wurden beispielsweise schlichtweg keine Trassenführungen durch das Naturschutzgebiet untersucht und es fanden auch noch nicht einmal Gespräche zwischen Hessen Mobil und der Naturschutzbehörde hierzu statt. Weiterhin wurde den Bürgerinitiativen nach der Variantenentscheidung jegliche Mitsprachemöglichkeit zu Änderungen an der Trassenführung genommen.

Die in der Bürgerversammlung getroffene Aussage des Dezernenten war Gegenstand eines Gespräches der VBS mit der CDU Fraktion Seligenstadt. In dieser Sitzung teilte der Fraktionsvorsitzende Joachim Bergmann der VBS mit, dass aus Sicht seiner Fraktion die Umgehungsstraße auch gebaut werden könne, wenn die Bürger im Bürgerentscheid mit „JA“ stimmen. Denn es gäbe einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung aus dem Oktober 2009 – damals ohne jegliche Bürgerbeteiligung getroffen – zum Bau des dritten Bauabschnittes, der immer noch uneingeschränkt gültig ist. (Die VBS hat dies verifiziert und der Beschluss liegt der VBS vor.) Auf die Aussage des Dezernenten „Diese oder keine“
angesprochen, teilte Herr Bergmann sinngemäß mit: “Hessen Mobil ist eine Behörde der Exekutive, die man entsprechend anweisen oder anweisen lassen könnte so zu handeln, wie man das möchte.” Es waren neben zahlreichen Mitgliedern der CDU Fraktion, unter anderem Frau Bicherl, auch mehrere Mitglieder der VBS anwesend, darunter zwei Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens, die diese Aussagen bezeugen können.

Die Anmerkung zu „Amigo-Filmen“ empfinden die Mitglieder der VBS als beleidigend und fordern hierzu eine formelle Entschuldigung.

Die Vertrauenspersonen der VBS Seligenstadt.

Unser Flugblatt zum Bürgerentscheid

Um über die Probleme des aktuellen Trassenvorschlages zu informieren hat die VBS dieses Flugblatt erstellt.

Entscheiden Sie mit beim ersten Seligenstädter Bürgerentscheid! Stimmen Sie mit “JA” und öffnen Sie die Tür für eine bessere Trassenführung!

Die Mitglieder der VBS haben dieses Flugblatt an alle Haushalte in Seligenstadt verteilt. Falls Sie noch kein Flugblatt erhalten haben, erfolgt die Verteilung in den nächsten Tagen. Hier können Sie das Flugblatt online anschauen, oder herunterladen.

Gerne dürfen Sie das Flugblatt auch weiterleiten!

Download (150820_Flyer_Buergerentscheid.pdf)

22.07.2015 Bericht im Niederfeld-Rundblick Nr. 24: “Ortsumgehung: Jetzt entscheiden die Bürger!”

Download (150722_Niederfeld-Rundblick-_Nr24_Art.pdf)

Vollständige Ausgabe des Niederfeld-Rundblick Nr. 24: https://dl.dropboxusercontent.com/u/27507693/Ausgaben/%20NR%20_Nr24.pdf

Die Veröffentlichung dieses Artikels erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Niederfeld-Rundblick. Hier können Sie alle Ausgaben des Niederfeld Rundblick herunterladen: http://www.niederfeld-rundblick.de/

Vereinigte Bürgerinitiaven sind für den 3. Bauabschnitt

Pressemitteilung der Vereinigten Bürgerinitiativen Seligenstadt (VBS) 3. Bauabschnitt Umgehungsstraße

Vereinigte Bürgerinitiaven sind für den 3. Bauabschnitt”

(Seligenstadt, 10.07.2015)  Im Bürgermeisterwahlkampf wurde häufig die Position der Vereinigten Bürgerinitiativen Seligenstadt zur geplanten Umgehungsstraße nicht korrekt dargestellt. Die Vereinigten Bürgerinitiativen (VBS) legen Wert auf die Feststellung, dass sie nicht gegen sondern für die Vollendung der Umgehungsstraße sind, jedoch alle Möglichkeiten ausschöpfen wollte, die geplante Vorzugsvariante in besonders kritischen Punkten zu verbessern.

Um für solche Gespräche ein Zeitfenster zu öffnen, hatte die VBS den Stadtverordneten vorgeschlagen, die Erklärung der Zulässigkeit des Bürgerentscheides aufzuschieben. Leider wurde dieser Vorschlag nicht angenommen. Auch der für den 27. September 2015 gemeinsam mit der Landratswahl angesetzte Bürgerentscheid richtet sich nicht gegen den Bau des 3. Bauabschnittes, sondern nur gegen den Beschluss der Stadtverordneten für diese spezifische Variante.

Pressemitteilung als PDF herunterladen: 150710_Pressemitteilung_VBS