Übersichtsgrafik: Was bringt die Vorzugstrasse von Hessen Mobil?

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Anlage_7.7.2_Diff_P3b-P0_kommentiert

Es handelt sich um die originale Grafik aus den Analyse-Ergebnissen von Hessen Mobil (Datei: Anlage_7.7.2_Diff_P3b-P0.PDF), die wir mit einigen Kommentaren (in blau) versehen haben.

Die Daten für diese Grafik entstammen einem nicht unumstrittenen Simulationssystem von Hessen Mobil (Verkehrsdatenbasis Rhein-Main (VDRM, Stand 2009/2010), dessen Ergebnisse bei vorangegangenen Straßenbauprojekten schon mehrfach nicht erreicht wurden. Die tatsächlich erreichte Entlastung lag vielfach erheblich unter den zuvor getroffenen Prognosen.

Hinweis: In der Analyse wurde damals die Streckenführung hinter der Sparkasse noch nicht berücksichtigt. Daher die abweichende Darstellung der Trasse.

Gegendarstellung der VBS zum Artikel “Fakten liegen auf dem Tisch” in der Offenbach Post vom 14.09.2015

Gegendarstellung nach §9 Hessisches Presserecht
der Vereinigten Bürgerinitiativen Seligenstadt (VBS) – 3. Bauabschnitt Umgehungsstraße zum Bericht vom 14.09.2015 „Amigos und Nebelkerzen – Vor dem Bürgerentscheid: Fakten liegen auf dem Tisch“ in der Offenbach Post sowie unter OP-Online.de

Am 14.09.2015 behauptete Michael Hofmann in der Offenbach-Post u. a., selbsternannte Verwaltungs- und Verfahrensjuristen, hätten ausgewiesenen Experten einer Landesbehörde Kompetenz und Seriosität abgesprochen und die Mitglieder der VBS hätten versucht Hessen Mobil als eine Art Juxtruppe hinzustellen.

Hierzu nehmen die VBS wie folgt Stellung:

Die Mitglieder unserer Bürgerinitiativen sind weder Verwaltungs- noch Verfahrensjuristen und haben dies auch niemals behauptet. Der Begriff des Verfahrensjuristen existiert im deutschen Recht überhaupt nicht, sondern ist lediglich in Österreich gebräuchlich.

Die Fakten zur Umgehungsstraße sind keineswegs klargestellt und die Bürger mit Recht verunsichert. Sie werden nämlich über die möglichen Auswirkungen des jetzt zur Diskussion stehenden Trassenvorschlages seitens der Stadt überhaupt nicht ausreichend informiert. Viele Fragestellungen, die wir in unserer Pressemitteilung, die sie in Ihrem Artikel zwar kritisieren aber gar nicht abdrucken, beantwortet haben, wurden von den Bürgern an uns herangetragen.

Die VBS haben weiterhin niemals versucht, Hessen Mobil als eine „Juxtruppe“ hinzustellen. Wir hatten vielmehr auch ein sehr konstruktives Treffen und viele Gespräche mit den Mitarbeitern der Behörde. Hessen Mobil hat im Auftrage der Stadt und des Landes gehandelt und unter den gegebenen Rahmenbedingungen die beste Trassenvariante ermittelt. Wir kritisieren jedoch die Rahmenbedingungen selbst, denn es wurden beispielsweise schlichtweg keine Trassenführungen durch das Naturschutzgebiet untersucht und es fanden auch noch nicht einmal Gespräche zwischen Hessen Mobil und der Naturschutzbehörde hierzu statt. Weiterhin wurde den Bürgerinitiativen nach der Variantenentscheidung jegliche Mitsprachemöglichkeit zu Änderungen an der Trassenführung genommen.

Die in der Bürgerversammlung getroffene Aussage des Dezernenten war Gegenstand eines Gespräches der VBS mit der CDU Fraktion Seligenstadt. In dieser Sitzung teilte der Fraktionsvorsitzende Joachim Bergmann der VBS mit, dass aus Sicht seiner Fraktion die Umgehungsstraße auch gebaut werden könne, wenn die Bürger im Bürgerentscheid mit „JA“ stimmen. Denn es gäbe einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung aus dem Oktober 2009 – damals ohne jegliche Bürgerbeteiligung getroffen – zum Bau des dritten Bauabschnittes, der immer noch uneingeschränkt gültig ist. (Die VBS hat dies verifiziert und der Beschluss liegt der VBS vor.) Auf die Aussage des Dezernenten „Diese oder keine“
angesprochen, teilte Herr Bergmann sinngemäß mit: “Hessen Mobil ist eine Behörde der Exekutive, die man entsprechend anweisen oder anweisen lassen könnte so zu handeln, wie man das möchte.” Es waren neben zahlreichen Mitgliedern der CDU Fraktion, unter anderem Frau Bicherl, auch mehrere Mitglieder der VBS anwesend, darunter zwei Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens, die diese Aussagen bezeugen können.

Die Anmerkung zu „Amigo-Filmen“ empfinden die Mitglieder der VBS als beleidigend und fordern hierzu eine formelle Entschuldigung.

Die Vertrauenspersonen der VBS Seligenstadt.

Unser Flugblatt zum Bürgerentscheid

Um über die Probleme des aktuellen Trassenvorschlages zu informieren hat die VBS dieses Flugblatt erstellt.

Entscheiden Sie mit beim ersten Seligenstädter Bürgerentscheid! Stimmen Sie mit “JA” und öffnen Sie die Tür für eine bessere Trassenführung!

Die Mitglieder der VBS haben dieses Flugblatt an alle Haushalte in Seligenstadt verteilt. Falls Sie noch kein Flugblatt erhalten haben, erfolgt die Verteilung in den nächsten Tagen. Hier können Sie das Flugblatt online anschauen, oder herunterladen.

Gerne dürfen Sie das Flugblatt auch weiterleiten!

Download (150820_Flyer_Buergerentscheid.pdf)

Vereinigte Bürgerinitiaven sind für den 3. Bauabschnitt

Pressemitteilung der Vereinigten Bürgerinitiativen Seligenstadt (VBS) 3. Bauabschnitt Umgehungsstraße

Vereinigte Bürgerinitiaven sind für den 3. Bauabschnitt”

(Seligenstadt, 10.07.2015)  Im Bürgermeisterwahlkampf wurde häufig die Position der Vereinigten Bürgerinitiativen Seligenstadt zur geplanten Umgehungsstraße nicht korrekt dargestellt. Die Vereinigten Bürgerinitiativen (VBS) legen Wert auf die Feststellung, dass sie nicht gegen sondern für die Vollendung der Umgehungsstraße sind, jedoch alle Möglichkeiten ausschöpfen wollte, die geplante Vorzugsvariante in besonders kritischen Punkten zu verbessern.

Um für solche Gespräche ein Zeitfenster zu öffnen, hatte die VBS den Stadtverordneten vorgeschlagen, die Erklärung der Zulässigkeit des Bürgerentscheides aufzuschieben. Leider wurde dieser Vorschlag nicht angenommen. Auch der für den 27. September 2015 gemeinsam mit der Landratswahl angesetzte Bürgerentscheid richtet sich nicht gegen den Bau des 3. Bauabschnittes, sondern nur gegen den Beschluss der Stadtverordneten für diese spezifische Variante.

Pressemitteilung als PDF herunterladen: 150710_Pressemitteilung_VBS

Stadtverordnete vergeben Chance

Pressemitteilung der Vereinigten Bürgerinitiativen Seligenstadt (VBS) 3. Bauabschnitt Umgehungsstraße

“Stadverordnete vergeben Chance”

(Seligenstadt, 20.05.2015) Die Vereinigten Bürgerinitiativen Seligenstadt hatten den Stadtverordneten kürzlich ein Angebot unterbreitet, die Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerentscheides aufzuschieben. Hintergrund des Angebotes war die feste Überzeugung der VBS, gemeinsam mit den Stadtverordneten, allen Fraktionen und dem Magistrat eine bessere alternative Trassenführung erreichen zu können. Es sollte durch die Aufschiebung ein Zeitfenster zur gemeinsamen Erarbeitung einer konstruktiven Lösung unter Beachtung der aktuellen Rechtslage für eine alternative und optimale Trassenführung ohne Risiko für eine zeitnahe Realisierung der Vollendung der Umgehungsstraße geschaffen werden.

Durch diese Vorgehensweise wäre unnötiger zeitlicher Druck von allen Beteiligten genommen, denn aufgrund gesetzlicher Regelungen muss unmittelbar nach der Feststellung der Zulässigkeit ein Termin für den Bürgerentscheid festgelegt werden, hierfür gilt eine Frist von maximal 6 Monaten ab Feststellung. Somit wäre durch einen Aufschub eine gute Basis für eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem bestmöglichen Ergebnis für alle Bürger und die Stadt geschaffen worden.

In der Versammlung am 11.05.2015 haben die Stadtverordneten der Stadt Seligenstadt das Angebot der VBS zum Aufschub des Bürgerentscheides abgelehnt. Über diesen Beschluss, der erneut einstimmig fiel, ist die VBS sehr verwundert. Nach Prüfung des Vorschlages der VBS durch mehrere Juristen war klar, dass das angebotene Verfahren zulässig ist und keinerlei Nachteile für die Planung des 3. Bauabschnittes mit sich bringt. Ziel des Vorschlages der VBS war es ausschließlich, mehr Zeit für die konstruktive Suche nach alternativen Trassenführungen gemeinsam mit den Stadtverordneten, allen Fraktionen und dem Magistrat zu gewinnen.

Da das bisherige Planungsverfahren durch Hessen Mobil weiterläuft, hätten sich durch eine Annahme des Angebotes keinerlei Verzögerungen ergeben. Dies bestätigte Hessen Mobil der VBS sogar per E-Mail.

Zur Einstimmigkeit des Beschlusses ist anzumerken, dass nach Aussage mehrerer Stadtverordneter das Parlament der Stadt Seligenstadt selbst eine Einstimmigkeit für alle Beschlüsse zur Umgehungsstraße vereinbart hat. Für die Bürger kann eine solche Vereinbarung nur befremdlich wirken, untergräbt sie doch die parlamentarisch demokratische Funktion der Volksvertreter massiv.

Die Stadtverordnetenversammlung hat den Termin für die Durchführung des Bürgerentscheides auf den Termin der Landratswahl am 27.09.2015 festgelegt.

Die VBS bedauert diese für die Bürger unverständliche Entscheidung zutiefst, wird jedoch weiter an Ihrem Ziel festhalten, konstruktiv nach alternativen Lösungen zur Trassenführung zu suchen.

Pressemitteilung als PDF herunterladen: 150520_Pressemitteilung_vbs

Bürgerbegehren zulässig – VBS bietet der Stadt Aufschub zur Optimierung der Trasse an

Pressemitteilung der Vereinigten Bürgerinitiativen Seligenstadt (VBS) 3. Bauabschnitt Umgehungsstraße

“Bürgerbegehren zulässig – VBS bietet der Stadt Aufschub zur Optimierung der Trasse an”

(Seligenstadt, 02.05.2015) Seit dem 14.04. ist die Prüfung der eingereichten Unterschriften abgeschlossen und das Bürgerbegehren wurde seitens des Magistrats der Stadt Seligenstadt für zulässig erklärt. Dies geht aus einem Antrag des Magistrats vom 14.04.2015 hervor. Die Stadtverordneten wurden daher nun aufgefordert, sich des Bürgerbegehrens in der nächsten Sitzung anzunehmen, die Zulässigkeit zu bestätigen und einen Termin für den Bürgerentscheid festzulegen. Die Stadtverordneten haben außerdem aber auch die Möglichkeit, den Beschluss zur Trassenentscheidung zurückzunehmen, dann wäre kein Bürgerentscheid erforderlich.

Die VBS bedankt sich nochmals ausdrücklich bei allen Unterschriftengebern, da Sie den Bürgern der Stadt mit der Unterstützung dieses demokratischen Prozesses und unter direkter Bürgerbeteiligung eine konkrete und zielführende Diskussion für eine zukunftsweisende, notwendige, für die gesamte Stadt und alle Bürger schnellstmöglichen Realisierung der optimalen Vollendung einer Umgehung ermöglicht haben.

Zwischenzeitlich hat die VBS weitere Aktivitäten unternommen, um das Ziel, einer wesentlich verbesserten und Trasse für alle Bürger und zum Wohle der Stadt zu erreichen, weiter voranzutreiben. Dazu gehörte unter anderem ein gut vorbereitetes, ausführliches Gespräch mit der Stadtverwaltung und mit Hessen Mobil, das sehr konstruktiv und wohlwollend von allen Beteiligten geführt wurde. Unter anderem wurde auch über die Möglichkeiten der Änderung der Trassenführung zur Entlastung betroffener Anwohner diskutiert.

Anschließend wurde die Kommunikation mit den politischen Fraktionen gesucht und es sind bereits verschiedene Gespräche erfolgt, weitere werden in der laufenden Woche folgen. Es wurde ein direkter Kontakt zu den zuständigen Verantwortlichen der Oberen Naturschutzbehörde in Darmstadt hergestellt und die VBS hat einen ausführlichen Fragenkatalog zur Klärung der naturschutzrechtlichen Situation und möglichen Optionen für alternative Streckenführungen übersandt. Hierzu wird in Kürze eine Rückmeldung der Behörde erwartet.

Durch die Aktivitäten der VBS wurde und wird die weitere Planung und Realisierung der Umgehungsstraße zu keiner Zeit behindert, die aufschiebende Wirkung richtet sich ausschließlich gegen unumkehrbare Vorgänge wie beispielsweise das Planfeststellungsverfahren. Dieses ist lt. Aussage von Hessen Mobil nicht vor 2017 geplant. Anderslautende Aussagen, dass durch die Aktivitäten der VBS die zeitnahe oder gar grundsätzliche Realisierung der Umgehungsstraße riskiert würde, sind falsch und unwahr. Sachlich und fachlich ist alleine die Verbesserung der Trasse zum Wohle aller Bürger und der Stadt Gegenstand der VBS-Aktivitäten.

Da die VBS davon überzeugt ist, zeitnah und gemeinsam mit den Stadtverordneten, allen Fraktionen und dem Magistrat eine bessere alternative Trassenführung erreichen zu können, hat die VBS den Stadtverordneten der Stadt Seligenstadt angeboten, bis Ende Oktober 2015 auf die Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu verzichten. Somit besteht auch zunächst keine rechtliche Verpflichtung zur Festlegung eines Termins für den Bürgerentscheid. Die VBS sicherte hierzu verbindlich zu, keinerlei rechtliche Maßnahmen zu ergreifen, um eine frühere Feststellung der Zulässigkeit und somit einen früheren Termin für einen Bürgerentscheid zu bewirken.

Dadurch möchte die VBS, gemeinsam mit den Stadtverordneten und dem Magistrat, für die Bürger der Stadt ein Zeitfenster zur gemeinsamen Erarbeitung einer konstruktiven Lösung unter Beachtung der aktuellen Rechtslage für eine alternative und optimale Trassenführung ohne Risiko für eine zeitnahe Realisierung der Vollendung der Umgehungsstraße schaffen. Damit dies möglich wird, müssen die Stadtverordneten, den Beschluss der Zulässigkeit und die Terminfestlegung zeitlich nach hinten legen.

Diese Vorgehensweise würde unnötigen zeitlichen Druck von allen Beteiligten nehmen und somit eine gute Basis für eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem bestmöglichen Ergebnis für alle Bürger und die Stadt schaffen.

 

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