Statement der VBS zum Antrag des Magistrates

 Die Vereinigten Bürgerinitiativen Seligenstadt – 3. Bauabschnitt Umgehungsstraße sehen den Antrag des Magistrates zur Änderung des Bebauungsplans und des Regionalplans sehr kritisch. Eine Genehmigung des Antrages durch die Stadtverordneten stellt einen Freibrief für den Magistrat zur Beantragung von umfangreichen Änderungen am Bebauungsplan und am Landschaftsplan dar. 

Dies birgt für die Bürger des Niederfeldes das erhebliche Risiko, dass ohne weitere Entscheidungen im Stadtparlament eine beliebige Anbindungsvariante einschließlich der aktuellen Variante 2 durch die Stadt mit Hessen Mobil vereinbart und planerisch umgesetzt werden könnte. Dies bedeutet unvorhersehbare Folgen für die Anwohner und das gesamte Wohngebiet aber auch die nachgeordneten Straßen wie die Ellenseestrasse und im weiteren Verlauf auch die bereits stark belastete Kapellenstrasse. Denn eine Anbindung des Wohngebietes Niederfeldes würde auch in umgekehrter Richtung durch Verkehr, der den Bahnübergang am Wasserturm zu umgehen versucht sowie fehlgeleitete Verkehre aus Richtung Hainburg mit Zielen im Innenstadtbereich das Wohngebiet stark belasten. Auch Schwerlastverkehr könnte so ins Wohngebiet kommen.

Nur eine vollständige Verkehrsanalyse einschließlich Verkehrszählungen unter Berücksichtigung sämtlicher in der neuen Streckenführung vorgenommen Änderungen würde realistische Daten liefern, die eine Beurteilung der Auswirkungen der beiden Varianten erlauben würde.

Die VBS möchten an dieser Stelle auch noch einmal den Unmut der Bürger des Niederfeldes hinsichtlich der gesamten Vorgehensweise zum Ausdruck bringen. Es ist unstrittig, dass eine direkte Anbindung das Wohngebiet massiv betreffen würde und daher für die Bürger absolut unverständlich, wieso nicht bereits im Vorfeld eine entsprechende Bürgerversammlung einberufen wurde, bevor der Magistrat derartige Anträge stellt. Die Bürger des Niederfeldes fühlen sich durch diese Vorgehensweise übergangen und haben in erheblichem Maße das Vertrauen in die Stadtverwaltung verloren.

Sollten die Stadtverordneten dem Magistrat die Planänderungen ohne Vorliegen einer detaillierten Verkehrsanalyse und eine definitive Entscheidung für eine das Niederfeld nicht belastende Anbindungsvariante genehmigen, dann ist davon auszugehen, dass die Bürger in erheblichem Umfang vorsorglich Ihr Recht auf Einwendungen gegen den neuen Bebauungsplan nutzen werden.

Es ist schon bezeichnend, dass im Zusammenhang mit der HMS ein erheblicher Aufwand seitens der Stadt betrieben wird, um die Bürger zufrieden zu stellen, aber bei einer massiven Beeinträchtigung eines ganzen Stadtgebietes erachtet man nicht einmal eine städtische Informationsveranstaltung vorab als notwendig.Ergänzend merken die VBS an, das seit Jahren Informationen zum Planungsstand des 3. Bauabschnittes nur sehr spärlich an die Bürger fließen und die aktuelle Planung auch erst nach mehreren Anfragen kürzlich zur Verfügung gestellt wurde.

Bürgerbegehren zulässig – VBS bietet der Stadt Aufschub zur Optimierung der Trasse an

Pressemitteilung der Vereinigten Bürgerinitiativen Seligenstadt (VBS) 3. Bauabschnitt Umgehungsstraße

“Bürgerbegehren zulässig – VBS bietet der Stadt Aufschub zur Optimierung der Trasse an”

(Seligenstadt, 02.05.2015) Seit dem 14.04. ist die Prüfung der eingereichten Unterschriften abgeschlossen und das Bürgerbegehren wurde seitens des Magistrats der Stadt Seligenstadt für zulässig erklärt. Dies geht aus einem Antrag des Magistrats vom 14.04.2015 hervor. Die Stadtverordneten wurden daher nun aufgefordert, sich des Bürgerbegehrens in der nächsten Sitzung anzunehmen, die Zulässigkeit zu bestätigen und einen Termin für den Bürgerentscheid festzulegen. Die Stadtverordneten haben außerdem aber auch die Möglichkeit, den Beschluss zur Trassenentscheidung zurückzunehmen, dann wäre kein Bürgerentscheid erforderlich.

Die VBS bedankt sich nochmals ausdrücklich bei allen Unterschriftengebern, da Sie den Bürgern der Stadt mit der Unterstützung dieses demokratischen Prozesses und unter direkter Bürgerbeteiligung eine konkrete und zielführende Diskussion für eine zukunftsweisende, notwendige, für die gesamte Stadt und alle Bürger schnellstmöglichen Realisierung der optimalen Vollendung einer Umgehung ermöglicht haben.

Zwischenzeitlich hat die VBS weitere Aktivitäten unternommen, um das Ziel, einer wesentlich verbesserten und Trasse für alle Bürger und zum Wohle der Stadt zu erreichen, weiter voranzutreiben. Dazu gehörte unter anderem ein gut vorbereitetes, ausführliches Gespräch mit der Stadtverwaltung und mit Hessen Mobil, das sehr konstruktiv und wohlwollend von allen Beteiligten geführt wurde. Unter anderem wurde auch über die Möglichkeiten der Änderung der Trassenführung zur Entlastung betroffener Anwohner diskutiert.

Anschließend wurde die Kommunikation mit den politischen Fraktionen gesucht und es sind bereits verschiedene Gespräche erfolgt, weitere werden in der laufenden Woche folgen. Es wurde ein direkter Kontakt zu den zuständigen Verantwortlichen der Oberen Naturschutzbehörde in Darmstadt hergestellt und die VBS hat einen ausführlichen Fragenkatalog zur Klärung der naturschutzrechtlichen Situation und möglichen Optionen für alternative Streckenführungen übersandt. Hierzu wird in Kürze eine Rückmeldung der Behörde erwartet.

Durch die Aktivitäten der VBS wurde und wird die weitere Planung und Realisierung der Umgehungsstraße zu keiner Zeit behindert, die aufschiebende Wirkung richtet sich ausschließlich gegen unumkehrbare Vorgänge wie beispielsweise das Planfeststellungsverfahren. Dieses ist lt. Aussage von Hessen Mobil nicht vor 2017 geplant. Anderslautende Aussagen, dass durch die Aktivitäten der VBS die zeitnahe oder gar grundsätzliche Realisierung der Umgehungsstraße riskiert würde, sind falsch und unwahr. Sachlich und fachlich ist alleine die Verbesserung der Trasse zum Wohle aller Bürger und der Stadt Gegenstand der VBS-Aktivitäten.

Da die VBS davon überzeugt ist, zeitnah und gemeinsam mit den Stadtverordneten, allen Fraktionen und dem Magistrat eine bessere alternative Trassenführung erreichen zu können, hat die VBS den Stadtverordneten der Stadt Seligenstadt angeboten, bis Ende Oktober 2015 auf die Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu verzichten. Somit besteht auch zunächst keine rechtliche Verpflichtung zur Festlegung eines Termins für den Bürgerentscheid. Die VBS sicherte hierzu verbindlich zu, keinerlei rechtliche Maßnahmen zu ergreifen, um eine frühere Feststellung der Zulässigkeit und somit einen früheren Termin für einen Bürgerentscheid zu bewirken.

Dadurch möchte die VBS, gemeinsam mit den Stadtverordneten und dem Magistrat, für die Bürger der Stadt ein Zeitfenster zur gemeinsamen Erarbeitung einer konstruktiven Lösung unter Beachtung der aktuellen Rechtslage für eine alternative und optimale Trassenführung ohne Risiko für eine zeitnahe Realisierung der Vollendung der Umgehungsstraße schaffen. Damit dies möglich wird, müssen die Stadtverordneten, den Beschluss der Zulässigkeit und die Terminfestlegung zeitlich nach hinten legen.

Diese Vorgehensweise würde unnötigen zeitlichen Druck von allen Beteiligten nehmen und somit eine gute Basis für eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem bestmöglichen Ergebnis für alle Bürger und die Stadt schaffen.

 

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