In der Presse wird seitens der Stadt und Hessen Mobil immer wieder proklamiert, dass eine Trassenführung durch das Naturschutzgebiet wie von der VBS vorgeschlagen mehrfach untersucht und für nicht machbar erklärt worden sei.
Dies entspricht nicht den Tatsachen. Es gibt hierzu nur ein einziges Gutachten aus dem Jahre 2006. In diesem 9 Jahre alten Gutachten der PGNU wird festgestellt, dass aufgrund der damals bekannten Standorte der geschützten Windelschnecke, eine Trassenführung durch das Naturschutzgebiet (dort Variante 1 genannt) zu einer erheblichen Beeinträchtigung in den Bereichen Flächenverlust, Schadstoffimmission und Zerschneidung führt und aufgrund des Bestehens einer Alternative (jetzige Variante) aus naturschutzrechlichen Gründen keine Erfolgsaussichten in einem (für alle Varianten erforderlichen) Ausnahmeverfahren haben werde.
Herr Streicher vom Planungsbüro Koch, dass die beiden neueren Umweltgutachten erstellt hat, hat auf mehreren Informationsveranstaltungen allerdings berichtet, dass die Windelschnecke nun inzwischen ihren Standort geändert hat. Wo sie nun genau siedelt, hat er jedoch nicht angegeben.
Fakt ist, dass der relevante, mittlere Bereich des Naturschutzgebietes seit den Jahr 2006 nicht mehr auf eine mögliche Trassenführung untersucht wurde. Es wurde stattdessen in allen neueren Gutachten das alte Gutachten aus 2006 zitiert und eben KEINE erneute Untersuchung durchgeführt.
Die VBS sieht in einer erneuten Untersuchung dieses kritischen Bereiches – vorzugweise durch einen anderen, unabhängigen Gutachter – als zwingend erforderlich und sieht darin ein erhebliches Potential, eine Streckenführung durch das Naturschutzgebiet doch noch realisieren zur können. Untersucht werden sollten hierbei auch Maßnahmen zur Reduktion der Einbringung von Luftschadstoffen in das Naturschutzgebiet wie beispielsweise Grünbrücken oder eine Überbrückung mit seitlichen Planken aus Glas / Kunststoff, die die Schadstoffe zurückhalten. Eine solche Überbrückung wurde beispielsweise bei der Westtangente Konstanz realisiert, wo auch Habitate der Windelschnecke und anderer geschützter Arten vorhanden waren.
Weiterhin ist die Bewertung der “Zumutbarkeit” zu prüfen, die laut Hessen Mobil ergeben hat, dass die Kleingartenanlage durch den Bau vernichtet werden kann und die Trasse extrem dicht an die bestehende Wohnbebauung herangeführt werden kann.