14.12.2022: OP-ONLINE.DE: „Planung von gestern“: Seligenstadts Grüne kritisieren Industriegebiet-Anschluss

Seligenstadts Stadtverordnete stimmen für die Verbindung des Industriegebiets mit der künftigen Nordumgehung. Die Grünen votieren dagegen.

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https://www.op-online.de/region/seligenstadt/anschluss-fuer-das-industriegebiet-91975928.html

Statement der VBS zum Antrag des Magistrates Anschluss Umgehungsstraße an Wilhelm-Leuschner-Straße

Die VBS Vereinigte Bürgerinitiative Seligenstadt zur Umgehungsstraße bezieht zu dem vorgelegten geänderten Antrag des Magistrates und den Vorschlägen von Hessen Mobil wie folgt Stellung:

Eine Anbindung der Umgehungsstraße über die Wilhelm-Leuschner-Straße wird abgelehnt. Die Mitglieder der VBS und zahlreiche betroffene Bürger haben dies bereits 2020 eindeutig geäußert und es hat sich an diesem Sachverhalt nichts geändert.

Vielmehr ist für die Bürgerinnen und Bürger eine gravierende Verschlechterung der Planungen besonders für das Niederfeld erkennbar. Hessen Mobil hat sämtliche im Vorfeld zugesagten großflächigen Lärmschutzmaßnahmen ( Wall ) sowie sichere Querungsmöglichkeiten für die Bürger zur Nutzung des Naherholungsgebietes aus seiner Planung gestrichen. Auf Nachfrage erhielten Mitglieder der VBS von Hessen Mobil die Aussage, die Streckenführung sei angepasst worden, eine größere Lärmschutzmaßnahme in Form eines Walles sei nun unverhältnismäßig. Sichere Querungen zum Naturschutzgebiet seien nicht geplant, die Möglichkeit, unter der neu zu bauenden Brücke über die Bahnstrecke zu passieren, sei ausreichend. Durch die Verkehrsführung über das Brückenbauwerk ist weiterhin mit zusätzlicher großflächiger Beschallung des Niederfeldes und Froschhausens mit Verkehrslärm zu rechnen. 

Erstaunlich ist auch, dass der Antrag des Magistrates die Auswirkungen und die Relation von Mehrbelastungen und Entlastungen im Verkehr nicht hinreichend berücksichtigt. So wird aus dem Antrag nicht deutlich, dass die von Hessen Mobil für den Anschluss berechnete neue Belastung von bis zu 3.250 Lkw und Kfz/24h nicht etwa in irgendeinem Außenbereich anfällt, sondern direkt im Wohngebiet Niederfeld, in der aktuell verkehrsberuhigten “Zone 30” und dem Schulweg vieler dort lebender Kinder. Über die Anbindung an die Umgehungsstraße sollen dann insbesondere auch Lkw auf direktem Weg in die verkehrsberuhigte Zone 30 des Wohngebietes auf die Wohnhäuser und Gärten der Bürger im Niederfeld geführt werden. Durch diese massive Mehrbelastung des Niederfelds werden beispielsweise lediglich 100 Kfz/24h Entlastung der Bürger in der Kapellenstraße “erkauft”. 

Im übrigen wurde nun erneut der Antrag für eine derartig einschneidende Maßnahme, die das Leben vieler Bürger im Niederfeld direkt und unmittelbar betrifft, vollständig ohne die aktive Information der Bürger vom Magistrat gestellt. Bedauerlicherweise ist hier keine Verbesserung in der Wertschätzung der Situation und der Anliegen der Bürger durch die Stadtverwaltung erkennbar.

Wie bereits im Februar 2020 dargestellt gehen die VBS davon aus, dass die betroffenen Bürger im Niederfeld vorsorglich Ihr Recht auf Einwendungen gegen den neuen Bebauungsplan nutzen werden. Hierbei wird die VBS die Bürger unterstützen. 

Statement der VBS zum Antrag des Magistrates

 Die Vereinigten Bürgerinitiativen Seligenstadt – 3. Bauabschnitt Umgehungsstraße sehen den Antrag des Magistrates zur Änderung des Bebauungsplans und des Regionalplans sehr kritisch. Eine Genehmigung des Antrages durch die Stadtverordneten stellt einen Freibrief für den Magistrat zur Beantragung von umfangreichen Änderungen am Bebauungsplan und am Landschaftsplan dar. 

Dies birgt für die Bürger des Niederfeldes das erhebliche Risiko, dass ohne weitere Entscheidungen im Stadtparlament eine beliebige Anbindungsvariante einschließlich der aktuellen Variante 2 durch die Stadt mit Hessen Mobil vereinbart und planerisch umgesetzt werden könnte. Dies bedeutet unvorhersehbare Folgen für die Anwohner und das gesamte Wohngebiet aber auch die nachgeordneten Straßen wie die Ellenseestrasse und im weiteren Verlauf auch die bereits stark belastete Kapellenstrasse. Denn eine Anbindung des Wohngebietes Niederfeldes würde auch in umgekehrter Richtung durch Verkehr, der den Bahnübergang am Wasserturm zu umgehen versucht sowie fehlgeleitete Verkehre aus Richtung Hainburg mit Zielen im Innenstadtbereich das Wohngebiet stark belasten. Auch Schwerlastverkehr könnte so ins Wohngebiet kommen.

Nur eine vollständige Verkehrsanalyse einschließlich Verkehrszählungen unter Berücksichtigung sämtlicher in der neuen Streckenführung vorgenommen Änderungen würde realistische Daten liefern, die eine Beurteilung der Auswirkungen der beiden Varianten erlauben würde.

Die VBS möchten an dieser Stelle auch noch einmal den Unmut der Bürger des Niederfeldes hinsichtlich der gesamten Vorgehensweise zum Ausdruck bringen. Es ist unstrittig, dass eine direkte Anbindung das Wohngebiet massiv betreffen würde und daher für die Bürger absolut unverständlich, wieso nicht bereits im Vorfeld eine entsprechende Bürgerversammlung einberufen wurde, bevor der Magistrat derartige Anträge stellt. Die Bürger des Niederfeldes fühlen sich durch diese Vorgehensweise übergangen und haben in erheblichem Maße das Vertrauen in die Stadtverwaltung verloren.

Sollten die Stadtverordneten dem Magistrat die Planänderungen ohne Vorliegen einer detaillierten Verkehrsanalyse und eine definitive Entscheidung für eine das Niederfeld nicht belastende Anbindungsvariante genehmigen, dann ist davon auszugehen, dass die Bürger in erheblichem Umfang vorsorglich Ihr Recht auf Einwendungen gegen den neuen Bebauungsplan nutzen werden.

Es ist schon bezeichnend, dass im Zusammenhang mit der HMS ein erheblicher Aufwand seitens der Stadt betrieben wird, um die Bürger zufrieden zu stellen, aber bei einer massiven Beeinträchtigung eines ganzen Stadtgebietes erachtet man nicht einmal eine städtische Informationsveranstaltung vorab als notwendig.Ergänzend merken die VBS an, das seit Jahren Informationen zum Planungsstand des 3. Bauabschnittes nur sehr spärlich an die Bürger fließen und die aktuelle Planung auch erst nach mehreren Anfragen kürzlich zur Verfügung gestellt wurde.

Pressemitteilung: VBS gegen Anbindung im Niederfeld

Die Vereinigten Bürgerinitiativen Seligenstadt 3. Bauabschnitt sprechen sich klar gegen die vom Magistrat vorgeschlagene, direkte Anbindung des 3. Bauabschnittes der Umgehungsstraße an das Niederfeld aus. Eine solche Anbindung würde das Wohngebiet Niederfeld zusätzlich mit erheblichem Verkehr einschließlich Schwerlastverkehr und fehlgeleiteten Fahrzeugen bedingt durch die aktuell geplante Streckenführung belasten. Auf der Informationsveranstaltung der CDU am 30.01.2020 haben sich die in großer Zahl teilnehmenden Anwohner sehr klar gegen diese Anbindung ausgesprochen. 

Planungsvorschlag Anbindung Variante 2 – präferiert von Hessen Mobil und vom Magistrat der Stadt Seligenstadt

Weiterhin wenden sich die Bürger auch entschieden gegen die Umwidmung der aktuell als Naherholungsgebiet und Bolzplatz genutzten Wiesen zum Gewerbegebiet. Als sehr bedenklich wurde auch der hohe Flächenverbrauch und die Oberflächenversieglung für die geplante Variante 2 der Anbindung aber auch durch den gesamten aktualisierten Entwurf des 3. Bauabschnittes von Hessen Mobil bewertet. Durch sehr großzügige Kurven für hohe Geschwindigkeiten und die neue Variante des Anschlusses Richtung Hainburg wurde die Trasse deutlich näher an das Niederfeld herangeführt, was von den Anwohnern kritisiert wurde.

Die rot markierte Fläche soll auf Antrag des Magistrates Gewerbegebiet werden

Die VBS empfehlen allen Bürgern, eine Einwendung gegen den Bebauungsplan der Stadt zu erheben, sollten sich die Stadtverordneten tatsächlich für eine Änderung des Bebauungsplanes entscheiden.

Die Einwendung ist ein kostenfreies Rechtsmittel und als solches zwingend von der Stadt zu bearbeiten. Eine Begründung zu einer Einwendung kann auch nachgereicht werden. Einwendungen können erhoben werden, sobald der zur Änderung vorgeschlagene Bebauungsplan durch die Stadt öffentlich ausgehängt wird.

Auch Bürger, die nicht Anwohner am betroffenen Gebiet sind können Einwendungen erheben, z.B. aufgrund der Auswirkungen auf Flächenversiegelung, Verkehr, Klima und die Luftverschmutzung.

Sollte die Stadt den Einwendungen nicht abhelfen, besteht auch die Möglichkeit eines gerichtlichen Vorgehens gegen den Bebauungsplan.

Alle Einwendungen und Klagen würden zu einer erheblichen Verzögerung der weiteren Planung des 3. Bauabschnittes als Ganzes führen.

Die Stadtverordnetenversammlung, in deren Rahmen über den Vorschlag des Magistrates entschieden werden soll, findet am 10.02.2020 statt.

Die VBS unterstützt betroffene Bürger gerne auf Anfrage mit Mustervorlagen für Einwendungen. 

Weitere Informationen zum Vorhaben der Stadt sowie aktuelle Pläne zum Planungsstand der Umgehungsstraße hat die VBS auf Ihrer WebSite unter http://www.vbs-seligenstadt.de zusammengestellt.

Magistrat beschließt neue Anbindung des 3. Bauabschnittes für das Niederfeld und beantragt neues Gewerbegebiet

Am 16.12.2019 hat der Magistrat der Stadt Seligenstadt beschlossen, einer Empfehlung von Hessen Mobil zu folgen, wonach der Anschluß des Gewerbegebietes Nord an den geplanten 3. Bauabschnitt der Umgehungsstraße um einen Anschluß des Wohngebietes Niederfeld erweitert wird.

Dazu beantragt der Magistrat eine Änderung des Bebauungsplanes nicht nur für die betroffene Fläche, sondern für ein Gebiet in der Größe von fast 25.000 Quadratmetern direkt angrenzend an das Wohngebiet Niederfeld die Umwidmung in ein Gewerbegebiet.

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt dazu in Ihrer Versammlung am 10.02.2020.

Hier finden Sie die relevanten Informationen auf den Seiten der Stadt. Es handelt sich um direkte Links zu den Unterlagen im öffentlichen Ratsinformationssystem.

Sollten einige Links nicht mehr funktionieren, dann informieren Sie uns bitte unter vbs@onlinehome.de.

Hier finden Sie den Antrag und Beschluss des Magistrates:

https://ratsinfoservice.de/ris/seligenstadt/file/getfile/63349

Hier finden Sie die von der Umwidmung betroffene Fläche:

https://ratsinfoservice.de/ris/seligenstadt/file/getfile/63345

Hier finden Sie die vom Magistrat beschlossene Anbindungsvariante:

https://ratsinfoservice.de/ris/seligenstadt/file/getfile/63347

Hier finden Sie den Gesamtplan des aktuellen Planungsstandes von Hessen Mobil für den dritten Bauabschnitt ( Stand März 2019 ):

https://ratsinfoservice.de/ris/seligenstadt/file/getfile/60156

Pressemitteilung: VBS dankt für die Unterstützung und bleibt am “Ball”

Die VBS bedanken sich bei allen Mitbürgern, die das Bürgerbegehren mit mehr als 2.500 Stimmen unterstützt haben, auch wenn bei dem Bürgerentscheid nicht die benötigte Anzahl erreicht wurde.

Gemeinsam mit den Bürgern haben die VBS sich dafür eingesetzt, den geplanten Trassenverlauf zur Vollendung der Umgehungsstraße zu verbessern, einer Straße, die nur geringe Entlastung derzeit betroffener Straßenzüge bedeutet, die Probleme innerhalb der Stadt verschiebt, mehr Durchgangsverkehr nach Seligenstadt bringt, durch Zerschneidung und Wegfall von Ackerflächen die Landwirtschaft stark beeinträchtigt und die Existenz der Kleingartenanlage massiv gefährdet.

Die VBS werden die weitere Entwicklung kritisch beobachten und die Bürger objektiv informieren.

Vereinigte Bürgerinitiativen Seligenstadt

 

Diese Pressemitteilung können Sie hier als PDF herunterladen: 151012_Pressemitteilung_nach_Bürgerentscheid.PDF

JA beim Bürgerentscheid für eine bessere Trasse!

Was passiert wenn ich mit JA stimme?

Lesen Sie hier alle Fakten!

  • Die nachteilige, von Hessen Mobil vorgeschlagene Vorzugstrasse kann nicht gebaut werden!Die wesentlichen Nachteile der Vorzugstrasse:
    • ist keine echte Umgehungsstraße!
    • bringt kaum Entlastung
    • belastet andere Bereiche der Stadt
    • durchkreuzt Wohngebiete
    • zerstört die Kleingartenanlage
    • schneidet den Eichwaldhof ab
    • unkontrollierter Verkehrszufluß in die Jahnstraße
    • belastet Froschhausen
  • Jede andere Trasse kann gebaut werden!
    Laut Aussage des CDU-Fraktionsvorsitzenden Joachim Bergmann während eines gemeinsamen Treffens der CDU-Fraktion mit Mitgliedern der VBS im Mai 2015, sei es “kein Problem, im Falle eines erfolgreichen Bürgerentscheides die Straße auf der Basis eines Vorratsbeschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 05.10.2009 mit einer abweichenden oder vollständig neuen Streckenführung zu bauen.” Die VBS haben diese Aussage überprüft und es gibt den genannten Beschluß tatsächlich. Er ist uneingeschränkt gültig!und weiter sagte uns Herr Bergmann:
    “Hessen Mobil ist eine Behörde der Exekutive. Die könne man entsprechend anweisen oder anweisen lassen so zu handeln, wie man das möchte.”
    Damit kann der dritte Bauabschnitt mit entsprechenden Änderungen jederzeit gebaut werden. Es liegt in der Hand unserer Politiker mit Hessen Mobil entsprechende Verhandlungen aufzunehmen.

    Darüber hinaus wurde die Baumaßnahme zwischenzeitlich in die Liste für vordringlichen Bedarf aufgenommen und zwischen Stadt Seligenstadt und dem Land Hessen ein KIM II-Vertrag geschlossen. Danach übernimmt die Stadt Seligenstadt die Vorfinanzierung der Baukosten und trägt die Zinsen. Das Land hat sich verpflichtet, die Baukosten ab der Fertigstellung in 10 gleichen Jahresraten zurückzuzahlen. Das Land finanziert also den Straßenbau komplett.
    Diese Finanzierungszusage des Landes ist von der gebauten Variante unabhängig!
     
  • Eine Abstimmung mit “JA” stärkt die Verhandlungsposition der Bürger und verbessert die Chancen, dass die Belange aller Bürger berücksichtigt werden!

 

Fakten zur Trassenführung durch das Naturschutzgebiet

In der Presse wird seitens der Stadt und Hessen Mobil immer wieder proklamiert, dass eine Trassenführung durch das Naturschutzgebiet wie von der VBS vorgeschlagen mehrfach untersucht und für nicht machbar erklärt worden sei.

Dies entspricht nicht den Tatsachen. Es gibt hierzu nur ein einziges Gutachten aus dem Jahre 2006. In diesem 9 Jahre alten Gutachten der PGNU wird festgestellt, dass aufgrund der damals bekannten Standorte der geschützten Windelschnecke, eine Trassenführung durch das Naturschutzgebiet (dort Variante 1 genannt) zu einer erheblichen Beeinträchtigung in den Bereichen Flächenverlust, Schadstoffimmission und Zerschneidung führt und aufgrund des Bestehens einer Alternative (jetzige Variante) aus naturschutzrechlichen Gründen keine Erfolgsaussichten in einem (für alle Varianten erforderlichen) Ausnahmeverfahren haben werde.

Herr Streicher vom Planungsbüro Koch, dass die beiden neueren Umweltgutachten erstellt hat, hat auf mehreren Informationsveranstaltungen allerdings berichtet, dass die Windelschnecke nun inzwischen ihren Standort geändert hat. Wo sie nun genau siedelt, hat er jedoch nicht angegeben.

Fakt ist, dass der relevante, mittlere Bereich des Naturschutzgebietes seit den Jahr 2006 nicht mehr auf eine mögliche Trassenführung untersucht wurde. Es wurde stattdessen in allen neueren Gutachten das alte Gutachten aus 2006 zitiert und eben KEINE erneute Untersuchung durchgeführt.

Die VBS sieht in einer erneuten Untersuchung dieses kritischen Bereiches – vorzugweise durch einen anderen, unabhängigen Gutachter – als zwingend erforderlich und sieht darin ein erhebliches Potential, eine Streckenführung durch das Naturschutzgebiet doch noch realisieren zur können. Untersucht werden sollten hierbei auch Maßnahmen zur Reduktion der Einbringung von Luftschadstoffen in das Naturschutzgebiet wie beispielsweise Grünbrücken oder eine Überbrückung mit seitlichen Planken aus Glas / Kunststoff, die die Schadstoffe zurückhalten. Eine solche Überbrückung wurde beispielsweise bei der Westtangente Konstanz realisiert, wo auch Habitate der Windelschnecke und anderer geschützter Arten vorhanden waren.

Weiterhin ist die Bewertung der “Zumutbarkeit” zu prüfen, die laut Hessen Mobil ergeben hat, dass die Kleingartenanlage durch den Bau vernichtet werden kann und die Trasse extrem dicht an die bestehende Wohnbebauung herangeführt werden kann.