Pressemitteilung: VBS gegen Anbindung im Niederfeld

Die Vereinigten Bürgerinitiativen Seligenstadt 3. Bauabschnitt sprechen sich klar gegen die vom Magistrat vorgeschlagene, direkte Anbindung des 3. Bauabschnittes der Umgehungsstraße an das Niederfeld aus. Eine solche Anbindung würde das Wohngebiet Niederfeld zusätzlich mit erheblichem Verkehr einschließlich Schwerlastverkehr und fehlgeleiteten Fahrzeugen bedingt durch die aktuell geplante Streckenführung belasten. Auf der Informationsveranstaltung der CDU am 30.01.2020 haben sich die in großer Zahl teilnehmenden Anwohner sehr klar gegen diese Anbindung ausgesprochen. 

Planungsvorschlag Anbindung Variante 2 – präferiert von Hessen Mobil und vom Magistrat der Stadt Seligenstadt

Weiterhin wenden sich die Bürger auch entschieden gegen die Umwidmung der aktuell als Naherholungsgebiet und Bolzplatz genutzten Wiesen zum Gewerbegebiet. Als sehr bedenklich wurde auch der hohe Flächenverbrauch und die Oberflächenversieglung für die geplante Variante 2 der Anbindung aber auch durch den gesamten aktualisierten Entwurf des 3. Bauabschnittes von Hessen Mobil bewertet. Durch sehr großzügige Kurven für hohe Geschwindigkeiten und die neue Variante des Anschlusses Richtung Hainburg wurde die Trasse deutlich näher an das Niederfeld herangeführt, was von den Anwohnern kritisiert wurde.

Die rot markierte Fläche soll auf Antrag des Magistrates Gewerbegebiet werden

Die VBS empfehlen allen Bürgern, eine Einwendung gegen den Bebauungsplan der Stadt zu erheben, sollten sich die Stadtverordneten tatsächlich für eine Änderung des Bebauungsplanes entscheiden.

Die Einwendung ist ein kostenfreies Rechtsmittel und als solches zwingend von der Stadt zu bearbeiten. Eine Begründung zu einer Einwendung kann auch nachgereicht werden. Einwendungen können erhoben werden, sobald der zur Änderung vorgeschlagene Bebauungsplan durch die Stadt öffentlich ausgehängt wird.

Auch Bürger, die nicht Anwohner am betroffenen Gebiet sind können Einwendungen erheben, z.B. aufgrund der Auswirkungen auf Flächenversiegelung, Verkehr, Klima und die Luftverschmutzung.

Sollte die Stadt den Einwendungen nicht abhelfen, besteht auch die Möglichkeit eines gerichtlichen Vorgehens gegen den Bebauungsplan.

Alle Einwendungen und Klagen würden zu einer erheblichen Verzögerung der weiteren Planung des 3. Bauabschnittes als Ganzes führen.

Die Stadtverordnetenversammlung, in deren Rahmen über den Vorschlag des Magistrates entschieden werden soll, findet am 10.02.2020 statt.

Die VBS unterstützt betroffene Bürger gerne auf Anfrage mit Mustervorlagen für Einwendungen. 

Weitere Informationen zum Vorhaben der Stadt sowie aktuelle Pläne zum Planungsstand der Umgehungsstraße hat die VBS auf Ihrer WebSite unter http://www.vbs-seligenstadt.de zusammengestellt.

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