Statement der VBS zum Antrag des Magistrates Anschluss Umgehungsstraße an Wilhelm-Leuschner-Straße

Die VBS Vereinigte Bürgerinitiative Seligenstadt zur Umgehungsstraße bezieht zu dem vorgelegten geänderten Antrag des Magistrates und den Vorschlägen von Hessen Mobil wie folgt Stellung:

Eine Anbindung der Umgehungsstraße über die Wilhelm-Leuschner-Straße wird abgelehnt. Die Mitglieder der VBS und zahlreiche betroffene Bürger haben dies bereits 2020 eindeutig geäußert und es hat sich an diesem Sachverhalt nichts geändert.

Vielmehr ist für die Bürgerinnen und Bürger eine gravierende Verschlechterung der Planungen besonders für das Niederfeld erkennbar. Hessen Mobil hat sämtliche im Vorfeld zugesagten großflächigen Lärmschutzmaßnahmen ( Wall ) sowie sichere Querungsmöglichkeiten für die Bürger zur Nutzung des Naherholungsgebietes aus seiner Planung gestrichen. Auf Nachfrage erhielten Mitglieder der VBS von Hessen Mobil die Aussage, die Streckenführung sei angepasst worden, eine größere Lärmschutzmaßnahme in Form eines Walles sei nun unverhältnismäßig. Sichere Querungen zum Naturschutzgebiet seien nicht geplant, die Möglichkeit, unter der neu zu bauenden Brücke über die Bahnstrecke zu passieren, sei ausreichend. Durch die Verkehrsführung über das Brückenbauwerk ist weiterhin mit zusätzlicher großflächiger Beschallung des Niederfeldes und Froschhausens mit Verkehrslärm zu rechnen. 

Erstaunlich ist auch, dass der Antrag des Magistrates die Auswirkungen und die Relation von Mehrbelastungen und Entlastungen im Verkehr nicht hinreichend berücksichtigt. So wird aus dem Antrag nicht deutlich, dass die von Hessen Mobil für den Anschluss berechnete neue Belastung von bis zu 3.250 Lkw und Kfz/24h nicht etwa in irgendeinem Außenbereich anfällt, sondern direkt im Wohngebiet Niederfeld, in der aktuell verkehrsberuhigten “Zone 30” und dem Schulweg vieler dort lebender Kinder. Über die Anbindung an die Umgehungsstraße sollen dann insbesondere auch Lkw auf direktem Weg in die verkehrsberuhigte Zone 30 des Wohngebietes auf die Wohnhäuser und Gärten der Bürger im Niederfeld geführt werden. Durch diese massive Mehrbelastung des Niederfelds werden beispielsweise lediglich 100 Kfz/24h Entlastung der Bürger in der Kapellenstraße “erkauft”. 

Im übrigen wurde nun erneut der Antrag für eine derartig einschneidende Maßnahme, die das Leben vieler Bürger im Niederfeld direkt und unmittelbar betrifft, vollständig ohne die aktive Information der Bürger vom Magistrat gestellt. Bedauerlicherweise ist hier keine Verbesserung in der Wertschätzung der Situation und der Anliegen der Bürger durch die Stadtverwaltung erkennbar.

Wie bereits im Februar 2020 dargestellt gehen die VBS davon aus, dass die betroffenen Bürger im Niederfeld vorsorglich Ihr Recht auf Einwendungen gegen den neuen Bebauungsplan nutzen werden. Hierbei wird die VBS die Bürger unterstützen. 

Statement der VBS zum Antrag des Magistrates

 Die Vereinigten Bürgerinitiativen Seligenstadt – 3. Bauabschnitt Umgehungsstraße sehen den Antrag des Magistrates zur Änderung des Bebauungsplans und des Regionalplans sehr kritisch. Eine Genehmigung des Antrages durch die Stadtverordneten stellt einen Freibrief für den Magistrat zur Beantragung von umfangreichen Änderungen am Bebauungsplan und am Landschaftsplan dar. 

Dies birgt für die Bürger des Niederfeldes das erhebliche Risiko, dass ohne weitere Entscheidungen im Stadtparlament eine beliebige Anbindungsvariante einschließlich der aktuellen Variante 2 durch die Stadt mit Hessen Mobil vereinbart und planerisch umgesetzt werden könnte. Dies bedeutet unvorhersehbare Folgen für die Anwohner und das gesamte Wohngebiet aber auch die nachgeordneten Straßen wie die Ellenseestrasse und im weiteren Verlauf auch die bereits stark belastete Kapellenstrasse. Denn eine Anbindung des Wohngebietes Niederfeldes würde auch in umgekehrter Richtung durch Verkehr, der den Bahnübergang am Wasserturm zu umgehen versucht sowie fehlgeleitete Verkehre aus Richtung Hainburg mit Zielen im Innenstadtbereich das Wohngebiet stark belasten. Auch Schwerlastverkehr könnte so ins Wohngebiet kommen.

Nur eine vollständige Verkehrsanalyse einschließlich Verkehrszählungen unter Berücksichtigung sämtlicher in der neuen Streckenführung vorgenommen Änderungen würde realistische Daten liefern, die eine Beurteilung der Auswirkungen der beiden Varianten erlauben würde.

Die VBS möchten an dieser Stelle auch noch einmal den Unmut der Bürger des Niederfeldes hinsichtlich der gesamten Vorgehensweise zum Ausdruck bringen. Es ist unstrittig, dass eine direkte Anbindung das Wohngebiet massiv betreffen würde und daher für die Bürger absolut unverständlich, wieso nicht bereits im Vorfeld eine entsprechende Bürgerversammlung einberufen wurde, bevor der Magistrat derartige Anträge stellt. Die Bürger des Niederfeldes fühlen sich durch diese Vorgehensweise übergangen und haben in erheblichem Maße das Vertrauen in die Stadtverwaltung verloren.

Sollten die Stadtverordneten dem Magistrat die Planänderungen ohne Vorliegen einer detaillierten Verkehrsanalyse und eine definitive Entscheidung für eine das Niederfeld nicht belastende Anbindungsvariante genehmigen, dann ist davon auszugehen, dass die Bürger in erheblichem Umfang vorsorglich Ihr Recht auf Einwendungen gegen den neuen Bebauungsplan nutzen werden.

Es ist schon bezeichnend, dass im Zusammenhang mit der HMS ein erheblicher Aufwand seitens der Stadt betrieben wird, um die Bürger zufrieden zu stellen, aber bei einer massiven Beeinträchtigung eines ganzen Stadtgebietes erachtet man nicht einmal eine städtische Informationsveranstaltung vorab als notwendig.Ergänzend merken die VBS an, das seit Jahren Informationen zum Planungsstand des 3. Bauabschnittes nur sehr spärlich an die Bürger fließen und die aktuelle Planung auch erst nach mehreren Anfragen kürzlich zur Verfügung gestellt wurde.

Pressemitteilung: VBS gegen Anbindung im Niederfeld

Die Vereinigten Bürgerinitiativen Seligenstadt 3. Bauabschnitt sprechen sich klar gegen die vom Magistrat vorgeschlagene, direkte Anbindung des 3. Bauabschnittes der Umgehungsstraße an das Niederfeld aus. Eine solche Anbindung würde das Wohngebiet Niederfeld zusätzlich mit erheblichem Verkehr einschließlich Schwerlastverkehr und fehlgeleiteten Fahrzeugen bedingt durch die aktuell geplante Streckenführung belasten. Auf der Informationsveranstaltung der CDU am 30.01.2020 haben sich die in großer Zahl teilnehmenden Anwohner sehr klar gegen diese Anbindung ausgesprochen. 

Planungsvorschlag Anbindung Variante 2 – präferiert von Hessen Mobil und vom Magistrat der Stadt Seligenstadt

Weiterhin wenden sich die Bürger auch entschieden gegen die Umwidmung der aktuell als Naherholungsgebiet und Bolzplatz genutzten Wiesen zum Gewerbegebiet. Als sehr bedenklich wurde auch der hohe Flächenverbrauch und die Oberflächenversieglung für die geplante Variante 2 der Anbindung aber auch durch den gesamten aktualisierten Entwurf des 3. Bauabschnittes von Hessen Mobil bewertet. Durch sehr großzügige Kurven für hohe Geschwindigkeiten und die neue Variante des Anschlusses Richtung Hainburg wurde die Trasse deutlich näher an das Niederfeld herangeführt, was von den Anwohnern kritisiert wurde.

Die rot markierte Fläche soll auf Antrag des Magistrates Gewerbegebiet werden

Die VBS empfehlen allen Bürgern, eine Einwendung gegen den Bebauungsplan der Stadt zu erheben, sollten sich die Stadtverordneten tatsächlich für eine Änderung des Bebauungsplanes entscheiden.

Die Einwendung ist ein kostenfreies Rechtsmittel und als solches zwingend von der Stadt zu bearbeiten. Eine Begründung zu einer Einwendung kann auch nachgereicht werden. Einwendungen können erhoben werden, sobald der zur Änderung vorgeschlagene Bebauungsplan durch die Stadt öffentlich ausgehängt wird.

Auch Bürger, die nicht Anwohner am betroffenen Gebiet sind können Einwendungen erheben, z.B. aufgrund der Auswirkungen auf Flächenversiegelung, Verkehr, Klima und die Luftverschmutzung.

Sollte die Stadt den Einwendungen nicht abhelfen, besteht auch die Möglichkeit eines gerichtlichen Vorgehens gegen den Bebauungsplan.

Alle Einwendungen und Klagen würden zu einer erheblichen Verzögerung der weiteren Planung des 3. Bauabschnittes als Ganzes führen.

Die Stadtverordnetenversammlung, in deren Rahmen über den Vorschlag des Magistrates entschieden werden soll, findet am 10.02.2020 statt.

Die VBS unterstützt betroffene Bürger gerne auf Anfrage mit Mustervorlagen für Einwendungen. 

Weitere Informationen zum Vorhaben der Stadt sowie aktuelle Pläne zum Planungsstand der Umgehungsstraße hat die VBS auf Ihrer WebSite unter http://www.vbs-seligenstadt.de zusammengestellt.

Pressemitteilung: VBS dankt für die Unterstützung und bleibt am “Ball”

Die VBS bedanken sich bei allen Mitbürgern, die das Bürgerbegehren mit mehr als 2.500 Stimmen unterstützt haben, auch wenn bei dem Bürgerentscheid nicht die benötigte Anzahl erreicht wurde.

Gemeinsam mit den Bürgern haben die VBS sich dafür eingesetzt, den geplanten Trassenverlauf zur Vollendung der Umgehungsstraße zu verbessern, einer Straße, die nur geringe Entlastung derzeit betroffener Straßenzüge bedeutet, die Probleme innerhalb der Stadt verschiebt, mehr Durchgangsverkehr nach Seligenstadt bringt, durch Zerschneidung und Wegfall von Ackerflächen die Landwirtschaft stark beeinträchtigt und die Existenz der Kleingartenanlage massiv gefährdet.

Die VBS werden die weitere Entwicklung kritisch beobachten und die Bürger objektiv informieren.

Vereinigte Bürgerinitiativen Seligenstadt

 

Diese Pressemitteilung können Sie hier als PDF herunterladen: 151012_Pressemitteilung_nach_Bürgerentscheid.PDF

Fakten zur Trassenführung durch das Naturschutzgebiet

In der Presse wird seitens der Stadt und Hessen Mobil immer wieder proklamiert, dass eine Trassenführung durch das Naturschutzgebiet wie von der VBS vorgeschlagen mehrfach untersucht und für nicht machbar erklärt worden sei.

Dies entspricht nicht den Tatsachen. Es gibt hierzu nur ein einziges Gutachten aus dem Jahre 2006. In diesem 9 Jahre alten Gutachten der PGNU wird festgestellt, dass aufgrund der damals bekannten Standorte der geschützten Windelschnecke, eine Trassenführung durch das Naturschutzgebiet (dort Variante 1 genannt) zu einer erheblichen Beeinträchtigung in den Bereichen Flächenverlust, Schadstoffimmission und Zerschneidung führt und aufgrund des Bestehens einer Alternative (jetzige Variante) aus naturschutzrechlichen Gründen keine Erfolgsaussichten in einem (für alle Varianten erforderlichen) Ausnahmeverfahren haben werde.

Herr Streicher vom Planungsbüro Koch, dass die beiden neueren Umweltgutachten erstellt hat, hat auf mehreren Informationsveranstaltungen allerdings berichtet, dass die Windelschnecke nun inzwischen ihren Standort geändert hat. Wo sie nun genau siedelt, hat er jedoch nicht angegeben.

Fakt ist, dass der relevante, mittlere Bereich des Naturschutzgebietes seit den Jahr 2006 nicht mehr auf eine mögliche Trassenführung untersucht wurde. Es wurde stattdessen in allen neueren Gutachten das alte Gutachten aus 2006 zitiert und eben KEINE erneute Untersuchung durchgeführt.

Die VBS sieht in einer erneuten Untersuchung dieses kritischen Bereiches – vorzugweise durch einen anderen, unabhängigen Gutachter – als zwingend erforderlich und sieht darin ein erhebliches Potential, eine Streckenführung durch das Naturschutzgebiet doch noch realisieren zur können. Untersucht werden sollten hierbei auch Maßnahmen zur Reduktion der Einbringung von Luftschadstoffen in das Naturschutzgebiet wie beispielsweise Grünbrücken oder eine Überbrückung mit seitlichen Planken aus Glas / Kunststoff, die die Schadstoffe zurückhalten. Eine solche Überbrückung wurde beispielsweise bei der Westtangente Konstanz realisiert, wo auch Habitate der Windelschnecke und anderer geschützter Arten vorhanden waren.

Weiterhin ist die Bewertung der “Zumutbarkeit” zu prüfen, die laut Hessen Mobil ergeben hat, dass die Kleingartenanlage durch den Bau vernichtet werden kann und die Trasse extrem dicht an die bestehende Wohnbebauung herangeführt werden kann.

Gegendarstellung der VBS zum Artikel “Fakten liegen auf dem Tisch” in der Offenbach Post vom 14.09.2015

Gegendarstellung nach §9 Hessisches Presserecht
der Vereinigten Bürgerinitiativen Seligenstadt (VBS) – 3. Bauabschnitt Umgehungsstraße zum Bericht vom 14.09.2015 „Amigos und Nebelkerzen – Vor dem Bürgerentscheid: Fakten liegen auf dem Tisch“ in der Offenbach Post sowie unter OP-Online.de

Am 14.09.2015 behauptete Michael Hofmann in der Offenbach-Post u. a., selbsternannte Verwaltungs- und Verfahrensjuristen, hätten ausgewiesenen Experten einer Landesbehörde Kompetenz und Seriosität abgesprochen und die Mitglieder der VBS hätten versucht Hessen Mobil als eine Art Juxtruppe hinzustellen.

Hierzu nehmen die VBS wie folgt Stellung:

Die Mitglieder unserer Bürgerinitiativen sind weder Verwaltungs- noch Verfahrensjuristen und haben dies auch niemals behauptet. Der Begriff des Verfahrensjuristen existiert im deutschen Recht überhaupt nicht, sondern ist lediglich in Österreich gebräuchlich.

Die Fakten zur Umgehungsstraße sind keineswegs klargestellt und die Bürger mit Recht verunsichert. Sie werden nämlich über die möglichen Auswirkungen des jetzt zur Diskussion stehenden Trassenvorschlages seitens der Stadt überhaupt nicht ausreichend informiert. Viele Fragestellungen, die wir in unserer Pressemitteilung, die sie in Ihrem Artikel zwar kritisieren aber gar nicht abdrucken, beantwortet haben, wurden von den Bürgern an uns herangetragen.

Die VBS haben weiterhin niemals versucht, Hessen Mobil als eine „Juxtruppe“ hinzustellen. Wir hatten vielmehr auch ein sehr konstruktives Treffen und viele Gespräche mit den Mitarbeitern der Behörde. Hessen Mobil hat im Auftrage der Stadt und des Landes gehandelt und unter den gegebenen Rahmenbedingungen die beste Trassenvariante ermittelt. Wir kritisieren jedoch die Rahmenbedingungen selbst, denn es wurden beispielsweise schlichtweg keine Trassenführungen durch das Naturschutzgebiet untersucht und es fanden auch noch nicht einmal Gespräche zwischen Hessen Mobil und der Naturschutzbehörde hierzu statt. Weiterhin wurde den Bürgerinitiativen nach der Variantenentscheidung jegliche Mitsprachemöglichkeit zu Änderungen an der Trassenführung genommen.

Die in der Bürgerversammlung getroffene Aussage des Dezernenten war Gegenstand eines Gespräches der VBS mit der CDU Fraktion Seligenstadt. In dieser Sitzung teilte der Fraktionsvorsitzende Joachim Bergmann der VBS mit, dass aus Sicht seiner Fraktion die Umgehungsstraße auch gebaut werden könne, wenn die Bürger im Bürgerentscheid mit „JA“ stimmen. Denn es gäbe einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung aus dem Oktober 2009 – damals ohne jegliche Bürgerbeteiligung getroffen – zum Bau des dritten Bauabschnittes, der immer noch uneingeschränkt gültig ist. (Die VBS hat dies verifiziert und der Beschluss liegt der VBS vor.) Auf die Aussage des Dezernenten „Diese oder keine“
angesprochen, teilte Herr Bergmann sinngemäß mit: “Hessen Mobil ist eine Behörde der Exekutive, die man entsprechend anweisen oder anweisen lassen könnte so zu handeln, wie man das möchte.” Es waren neben zahlreichen Mitgliedern der CDU Fraktion, unter anderem Frau Bicherl, auch mehrere Mitglieder der VBS anwesend, darunter zwei Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens, die diese Aussagen bezeugen können.

Die Anmerkung zu „Amigo-Filmen“ empfinden die Mitglieder der VBS als beleidigend und fordern hierzu eine formelle Entschuldigung.

Die Vertrauenspersonen der VBS Seligenstadt.

Unser Flugblatt zum Bürgerentscheid

Um über die Probleme des aktuellen Trassenvorschlages zu informieren hat die VBS dieses Flugblatt erstellt.

Entscheiden Sie mit beim ersten Seligenstädter Bürgerentscheid! Stimmen Sie mit “JA” und öffnen Sie die Tür für eine bessere Trassenführung!

Die Mitglieder der VBS haben dieses Flugblatt an alle Haushalte in Seligenstadt verteilt. Falls Sie noch kein Flugblatt erhalten haben, erfolgt die Verteilung in den nächsten Tagen. Hier können Sie das Flugblatt online anschauen, oder herunterladen.

Gerne dürfen Sie das Flugblatt auch weiterleiten!

Download (150820_Flyer_Buergerentscheid.pdf)

Vereinigte Bürgerinitiaven sind für den 3. Bauabschnitt

Pressemitteilung der Vereinigten Bürgerinitiativen Seligenstadt (VBS) 3. Bauabschnitt Umgehungsstraße

Vereinigte Bürgerinitiaven sind für den 3. Bauabschnitt”

(Seligenstadt, 10.07.2015)  Im Bürgermeisterwahlkampf wurde häufig die Position der Vereinigten Bürgerinitiativen Seligenstadt zur geplanten Umgehungsstraße nicht korrekt dargestellt. Die Vereinigten Bürgerinitiativen (VBS) legen Wert auf die Feststellung, dass sie nicht gegen sondern für die Vollendung der Umgehungsstraße sind, jedoch alle Möglichkeiten ausschöpfen wollte, die geplante Vorzugsvariante in besonders kritischen Punkten zu verbessern.

Um für solche Gespräche ein Zeitfenster zu öffnen, hatte die VBS den Stadtverordneten vorgeschlagen, die Erklärung der Zulässigkeit des Bürgerentscheides aufzuschieben. Leider wurde dieser Vorschlag nicht angenommen. Auch der für den 27. September 2015 gemeinsam mit der Landratswahl angesetzte Bürgerentscheid richtet sich nicht gegen den Bau des 3. Bauabschnittes, sondern nur gegen den Beschluss der Stadtverordneten für diese spezifische Variante.

Pressemitteilung als PDF herunterladen: 150710_Pressemitteilung_VBS

Stadtverordnete vergeben Chance

Pressemitteilung der Vereinigten Bürgerinitiativen Seligenstadt (VBS) 3. Bauabschnitt Umgehungsstraße

“Stadverordnete vergeben Chance”

(Seligenstadt, 20.05.2015) Die Vereinigten Bürgerinitiativen Seligenstadt hatten den Stadtverordneten kürzlich ein Angebot unterbreitet, die Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerentscheides aufzuschieben. Hintergrund des Angebotes war die feste Überzeugung der VBS, gemeinsam mit den Stadtverordneten, allen Fraktionen und dem Magistrat eine bessere alternative Trassenführung erreichen zu können. Es sollte durch die Aufschiebung ein Zeitfenster zur gemeinsamen Erarbeitung einer konstruktiven Lösung unter Beachtung der aktuellen Rechtslage für eine alternative und optimale Trassenführung ohne Risiko für eine zeitnahe Realisierung der Vollendung der Umgehungsstraße geschaffen werden.

Durch diese Vorgehensweise wäre unnötiger zeitlicher Druck von allen Beteiligten genommen, denn aufgrund gesetzlicher Regelungen muss unmittelbar nach der Feststellung der Zulässigkeit ein Termin für den Bürgerentscheid festgelegt werden, hierfür gilt eine Frist von maximal 6 Monaten ab Feststellung. Somit wäre durch einen Aufschub eine gute Basis für eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem bestmöglichen Ergebnis für alle Bürger und die Stadt geschaffen worden.

In der Versammlung am 11.05.2015 haben die Stadtverordneten der Stadt Seligenstadt das Angebot der VBS zum Aufschub des Bürgerentscheides abgelehnt. Über diesen Beschluss, der erneut einstimmig fiel, ist die VBS sehr verwundert. Nach Prüfung des Vorschlages der VBS durch mehrere Juristen war klar, dass das angebotene Verfahren zulässig ist und keinerlei Nachteile für die Planung des 3. Bauabschnittes mit sich bringt. Ziel des Vorschlages der VBS war es ausschließlich, mehr Zeit für die konstruktive Suche nach alternativen Trassenführungen gemeinsam mit den Stadtverordneten, allen Fraktionen und dem Magistrat zu gewinnen.

Da das bisherige Planungsverfahren durch Hessen Mobil weiterläuft, hätten sich durch eine Annahme des Angebotes keinerlei Verzögerungen ergeben. Dies bestätigte Hessen Mobil der VBS sogar per E-Mail.

Zur Einstimmigkeit des Beschlusses ist anzumerken, dass nach Aussage mehrerer Stadtverordneter das Parlament der Stadt Seligenstadt selbst eine Einstimmigkeit für alle Beschlüsse zur Umgehungsstraße vereinbart hat. Für die Bürger kann eine solche Vereinbarung nur befremdlich wirken, untergräbt sie doch die parlamentarisch demokratische Funktion der Volksvertreter massiv.

Die Stadtverordnetenversammlung hat den Termin für die Durchführung des Bürgerentscheides auf den Termin der Landratswahl am 27.09.2015 festgelegt.

Die VBS bedauert diese für die Bürger unverständliche Entscheidung zutiefst, wird jedoch weiter an Ihrem Ziel festhalten, konstruktiv nach alternativen Lösungen zur Trassenführung zu suchen.

Pressemitteilung als PDF herunterladen: 150520_Pressemitteilung_vbs