Stadtverordnete vergeben Chance

Pressemitteilung der Vereinigten Bürgerinitiativen Seligenstadt (VBS) 3. Bauabschnitt Umgehungsstraße

“Stadverordnete vergeben Chance”

(Seligenstadt, 20.05.2015) Die Vereinigten Bürgerinitiativen Seligenstadt hatten den Stadtverordneten kürzlich ein Angebot unterbreitet, die Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerentscheides aufzuschieben. Hintergrund des Angebotes war die feste Überzeugung der VBS, gemeinsam mit den Stadtverordneten, allen Fraktionen und dem Magistrat eine bessere alternative Trassenführung erreichen zu können. Es sollte durch die Aufschiebung ein Zeitfenster zur gemeinsamen Erarbeitung einer konstruktiven Lösung unter Beachtung der aktuellen Rechtslage für eine alternative und optimale Trassenführung ohne Risiko für eine zeitnahe Realisierung der Vollendung der Umgehungsstraße geschaffen werden.

Durch diese Vorgehensweise wäre unnötiger zeitlicher Druck von allen Beteiligten genommen, denn aufgrund gesetzlicher Regelungen muss unmittelbar nach der Feststellung der Zulässigkeit ein Termin für den Bürgerentscheid festgelegt werden, hierfür gilt eine Frist von maximal 6 Monaten ab Feststellung. Somit wäre durch einen Aufschub eine gute Basis für eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem bestmöglichen Ergebnis für alle Bürger und die Stadt geschaffen worden.

In der Versammlung am 11.05.2015 haben die Stadtverordneten der Stadt Seligenstadt das Angebot der VBS zum Aufschub des Bürgerentscheides abgelehnt. Über diesen Beschluss, der erneut einstimmig fiel, ist die VBS sehr verwundert. Nach Prüfung des Vorschlages der VBS durch mehrere Juristen war klar, dass das angebotene Verfahren zulässig ist und keinerlei Nachteile für die Planung des 3. Bauabschnittes mit sich bringt. Ziel des Vorschlages der VBS war es ausschließlich, mehr Zeit für die konstruktive Suche nach alternativen Trassenführungen gemeinsam mit den Stadtverordneten, allen Fraktionen und dem Magistrat zu gewinnen.

Da das bisherige Planungsverfahren durch Hessen Mobil weiterläuft, hätten sich durch eine Annahme des Angebotes keinerlei Verzögerungen ergeben. Dies bestätigte Hessen Mobil der VBS sogar per E-Mail.

Zur Einstimmigkeit des Beschlusses ist anzumerken, dass nach Aussage mehrerer Stadtverordneter das Parlament der Stadt Seligenstadt selbst eine Einstimmigkeit für alle Beschlüsse zur Umgehungsstraße vereinbart hat. Für die Bürger kann eine solche Vereinbarung nur befremdlich wirken, untergräbt sie doch die parlamentarisch demokratische Funktion der Volksvertreter massiv.

Die Stadtverordnetenversammlung hat den Termin für die Durchführung des Bürgerentscheides auf den Termin der Landratswahl am 27.09.2015 festgelegt.

Die VBS bedauert diese für die Bürger unverständliche Entscheidung zutiefst, wird jedoch weiter an Ihrem Ziel festhalten, konstruktiv nach alternativen Lösungen zur Trassenführung zu suchen.

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Bürgerbegehren zulässig – VBS bietet der Stadt Aufschub zur Optimierung der Trasse an

Pressemitteilung der Vereinigten Bürgerinitiativen Seligenstadt (VBS) 3. Bauabschnitt Umgehungsstraße

“Bürgerbegehren zulässig – VBS bietet der Stadt Aufschub zur Optimierung der Trasse an”

(Seligenstadt, 02.05.2015) Seit dem 14.04. ist die Prüfung der eingereichten Unterschriften abgeschlossen und das Bürgerbegehren wurde seitens des Magistrats der Stadt Seligenstadt für zulässig erklärt. Dies geht aus einem Antrag des Magistrats vom 14.04.2015 hervor. Die Stadtverordneten wurden daher nun aufgefordert, sich des Bürgerbegehrens in der nächsten Sitzung anzunehmen, die Zulässigkeit zu bestätigen und einen Termin für den Bürgerentscheid festzulegen. Die Stadtverordneten haben außerdem aber auch die Möglichkeit, den Beschluss zur Trassenentscheidung zurückzunehmen, dann wäre kein Bürgerentscheid erforderlich.

Die VBS bedankt sich nochmals ausdrücklich bei allen Unterschriftengebern, da Sie den Bürgern der Stadt mit der Unterstützung dieses demokratischen Prozesses und unter direkter Bürgerbeteiligung eine konkrete und zielführende Diskussion für eine zukunftsweisende, notwendige, für die gesamte Stadt und alle Bürger schnellstmöglichen Realisierung der optimalen Vollendung einer Umgehung ermöglicht haben.

Zwischenzeitlich hat die VBS weitere Aktivitäten unternommen, um das Ziel, einer wesentlich verbesserten und Trasse für alle Bürger und zum Wohle der Stadt zu erreichen, weiter voranzutreiben. Dazu gehörte unter anderem ein gut vorbereitetes, ausführliches Gespräch mit der Stadtverwaltung und mit Hessen Mobil, das sehr konstruktiv und wohlwollend von allen Beteiligten geführt wurde. Unter anderem wurde auch über die Möglichkeiten der Änderung der Trassenführung zur Entlastung betroffener Anwohner diskutiert.

Anschließend wurde die Kommunikation mit den politischen Fraktionen gesucht und es sind bereits verschiedene Gespräche erfolgt, weitere werden in der laufenden Woche folgen. Es wurde ein direkter Kontakt zu den zuständigen Verantwortlichen der Oberen Naturschutzbehörde in Darmstadt hergestellt und die VBS hat einen ausführlichen Fragenkatalog zur Klärung der naturschutzrechtlichen Situation und möglichen Optionen für alternative Streckenführungen übersandt. Hierzu wird in Kürze eine Rückmeldung der Behörde erwartet.

Durch die Aktivitäten der VBS wurde und wird die weitere Planung und Realisierung der Umgehungsstraße zu keiner Zeit behindert, die aufschiebende Wirkung richtet sich ausschließlich gegen unumkehrbare Vorgänge wie beispielsweise das Planfeststellungsverfahren. Dieses ist lt. Aussage von Hessen Mobil nicht vor 2017 geplant. Anderslautende Aussagen, dass durch die Aktivitäten der VBS die zeitnahe oder gar grundsätzliche Realisierung der Umgehungsstraße riskiert würde, sind falsch und unwahr. Sachlich und fachlich ist alleine die Verbesserung der Trasse zum Wohle aller Bürger und der Stadt Gegenstand der VBS-Aktivitäten.

Da die VBS davon überzeugt ist, zeitnah und gemeinsam mit den Stadtverordneten, allen Fraktionen und dem Magistrat eine bessere alternative Trassenführung erreichen zu können, hat die VBS den Stadtverordneten der Stadt Seligenstadt angeboten, bis Ende Oktober 2015 auf die Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu verzichten. Somit besteht auch zunächst keine rechtliche Verpflichtung zur Festlegung eines Termins für den Bürgerentscheid. Die VBS sicherte hierzu verbindlich zu, keinerlei rechtliche Maßnahmen zu ergreifen, um eine frühere Feststellung der Zulässigkeit und somit einen früheren Termin für einen Bürgerentscheid zu bewirken.

Dadurch möchte die VBS, gemeinsam mit den Stadtverordneten und dem Magistrat, für die Bürger der Stadt ein Zeitfenster zur gemeinsamen Erarbeitung einer konstruktiven Lösung unter Beachtung der aktuellen Rechtslage für eine alternative und optimale Trassenführung ohne Risiko für eine zeitnahe Realisierung der Vollendung der Umgehungsstraße schaffen. Damit dies möglich wird, müssen die Stadtverordneten, den Beschluss der Zulässigkeit und die Terminfestlegung zeitlich nach hinten legen.

Diese Vorgehensweise würde unnötigen zeitlichen Druck von allen Beteiligten nehmen und somit eine gute Basis für eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem bestmöglichen Ergebnis für alle Bürger und die Stadt schaffen.

 

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