JA beim Bürgerentscheid für eine bessere Trasse!

Was passiert wenn ich mit JA stimme?

Lesen Sie hier alle Fakten!

  • Die nachteilige, von Hessen Mobil vorgeschlagene Vorzugstrasse kann nicht gebaut werden!Die wesentlichen Nachteile der Vorzugstrasse:
    • ist keine echte Umgehungsstraße!
    • bringt kaum Entlastung
    • belastet andere Bereiche der Stadt
    • durchkreuzt Wohngebiete
    • zerstört die Kleingartenanlage
    • schneidet den Eichwaldhof ab
    • unkontrollierter Verkehrszufluß in die Jahnstraße
    • belastet Froschhausen
  • Jede andere Trasse kann gebaut werden!
    Laut Aussage des CDU-Fraktionsvorsitzenden Joachim Bergmann während eines gemeinsamen Treffens der CDU-Fraktion mit Mitgliedern der VBS im Mai 2015, sei es “kein Problem, im Falle eines erfolgreichen Bürgerentscheides die Straße auf der Basis eines Vorratsbeschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 05.10.2009 mit einer abweichenden oder vollständig neuen Streckenführung zu bauen.” Die VBS haben diese Aussage überprüft und es gibt den genannten Beschluß tatsächlich. Er ist uneingeschränkt gültig!und weiter sagte uns Herr Bergmann:
    “Hessen Mobil ist eine Behörde der Exekutive. Die könne man entsprechend anweisen oder anweisen lassen so zu handeln, wie man das möchte.”
    Damit kann der dritte Bauabschnitt mit entsprechenden Änderungen jederzeit gebaut werden. Es liegt in der Hand unserer Politiker mit Hessen Mobil entsprechende Verhandlungen aufzunehmen.

    Darüber hinaus wurde die Baumaßnahme zwischenzeitlich in die Liste für vordringlichen Bedarf aufgenommen und zwischen Stadt Seligenstadt und dem Land Hessen ein KIM II-Vertrag geschlossen. Danach übernimmt die Stadt Seligenstadt die Vorfinanzierung der Baukosten und trägt die Zinsen. Das Land hat sich verpflichtet, die Baukosten ab der Fertigstellung in 10 gleichen Jahresraten zurückzuzahlen. Das Land finanziert also den Straßenbau komplett.
    Diese Finanzierungszusage des Landes ist von der gebauten Variante unabhängig!
     
  • Eine Abstimmung mit “JA” stärkt die Verhandlungsposition der Bürger und verbessert die Chancen, dass die Belange aller Bürger berücksichtigt werden!

 

Fakten zur Trassenführung durch das Naturschutzgebiet

In der Presse wird seitens der Stadt und Hessen Mobil immer wieder proklamiert, dass eine Trassenführung durch das Naturschutzgebiet wie von der VBS vorgeschlagen mehrfach untersucht und für nicht machbar erklärt worden sei.

Dies entspricht nicht den Tatsachen. Es gibt hierzu nur ein einziges Gutachten aus dem Jahre 2006. In diesem 9 Jahre alten Gutachten der PGNU wird festgestellt, dass aufgrund der damals bekannten Standorte der geschützten Windelschnecke, eine Trassenführung durch das Naturschutzgebiet (dort Variante 1 genannt) zu einer erheblichen Beeinträchtigung in den Bereichen Flächenverlust, Schadstoffimmission und Zerschneidung führt und aufgrund des Bestehens einer Alternative (jetzige Variante) aus naturschutzrechlichen Gründen keine Erfolgsaussichten in einem (für alle Varianten erforderlichen) Ausnahmeverfahren haben werde.

Herr Streicher vom Planungsbüro Koch, dass die beiden neueren Umweltgutachten erstellt hat, hat auf mehreren Informationsveranstaltungen allerdings berichtet, dass die Windelschnecke nun inzwischen ihren Standort geändert hat. Wo sie nun genau siedelt, hat er jedoch nicht angegeben.

Fakt ist, dass der relevante, mittlere Bereich des Naturschutzgebietes seit den Jahr 2006 nicht mehr auf eine mögliche Trassenführung untersucht wurde. Es wurde stattdessen in allen neueren Gutachten das alte Gutachten aus 2006 zitiert und eben KEINE erneute Untersuchung durchgeführt.

Die VBS sieht in einer erneuten Untersuchung dieses kritischen Bereiches – vorzugweise durch einen anderen, unabhängigen Gutachter – als zwingend erforderlich und sieht darin ein erhebliches Potential, eine Streckenführung durch das Naturschutzgebiet doch noch realisieren zur können. Untersucht werden sollten hierbei auch Maßnahmen zur Reduktion der Einbringung von Luftschadstoffen in das Naturschutzgebiet wie beispielsweise Grünbrücken oder eine Überbrückung mit seitlichen Planken aus Glas / Kunststoff, die die Schadstoffe zurückhalten. Eine solche Überbrückung wurde beispielsweise bei der Westtangente Konstanz realisiert, wo auch Habitate der Windelschnecke und anderer geschützter Arten vorhanden waren.

Weiterhin ist die Bewertung der “Zumutbarkeit” zu prüfen, die laut Hessen Mobil ergeben hat, dass die Kleingartenanlage durch den Bau vernichtet werden kann und die Trasse extrem dicht an die bestehende Wohnbebauung herangeführt werden kann.

Übersichtsgrafik: Was bringt die Vorzugstrasse von Hessen Mobil?

Bild

 

Bitte klicken Sie auf die Grafik um eine vergrößerte Version anzuzeigen.

Anlage_7.7.2_Diff_P3b-P0_kommentiert

Es handelt sich um die originale Grafik aus den Analyse-Ergebnissen von Hessen Mobil (Datei: Anlage_7.7.2_Diff_P3b-P0.PDF), die wir mit einigen Kommentaren (in blau) versehen haben.

Die Daten für diese Grafik entstammen einem nicht unumstrittenen Simulationssystem von Hessen Mobil (Verkehrsdatenbasis Rhein-Main (VDRM, Stand 2009/2010), dessen Ergebnisse bei vorangegangenen Straßenbauprojekten schon mehrfach nicht erreicht wurden. Die tatsächlich erreichte Entlastung lag vielfach erheblich unter den zuvor getroffenen Prognosen.

Hinweis: In der Analyse wurde damals die Streckenführung hinter der Sparkasse noch nicht berücksichtigt. Daher die abweichende Darstellung der Trasse.

Bürgerbegehren zulässig – VBS bietet der Stadt Aufschub zur Optimierung der Trasse an

Pressemitteilung der Vereinigten Bürgerinitiativen Seligenstadt (VBS) 3. Bauabschnitt Umgehungsstraße

“Bürgerbegehren zulässig – VBS bietet der Stadt Aufschub zur Optimierung der Trasse an”

(Seligenstadt, 02.05.2015) Seit dem 14.04. ist die Prüfung der eingereichten Unterschriften abgeschlossen und das Bürgerbegehren wurde seitens des Magistrats der Stadt Seligenstadt für zulässig erklärt. Dies geht aus einem Antrag des Magistrats vom 14.04.2015 hervor. Die Stadtverordneten wurden daher nun aufgefordert, sich des Bürgerbegehrens in der nächsten Sitzung anzunehmen, die Zulässigkeit zu bestätigen und einen Termin für den Bürgerentscheid festzulegen. Die Stadtverordneten haben außerdem aber auch die Möglichkeit, den Beschluss zur Trassenentscheidung zurückzunehmen, dann wäre kein Bürgerentscheid erforderlich.

Die VBS bedankt sich nochmals ausdrücklich bei allen Unterschriftengebern, da Sie den Bürgern der Stadt mit der Unterstützung dieses demokratischen Prozesses und unter direkter Bürgerbeteiligung eine konkrete und zielführende Diskussion für eine zukunftsweisende, notwendige, für die gesamte Stadt und alle Bürger schnellstmöglichen Realisierung der optimalen Vollendung einer Umgehung ermöglicht haben.

Zwischenzeitlich hat die VBS weitere Aktivitäten unternommen, um das Ziel, einer wesentlich verbesserten und Trasse für alle Bürger und zum Wohle der Stadt zu erreichen, weiter voranzutreiben. Dazu gehörte unter anderem ein gut vorbereitetes, ausführliches Gespräch mit der Stadtverwaltung und mit Hessen Mobil, das sehr konstruktiv und wohlwollend von allen Beteiligten geführt wurde. Unter anderem wurde auch über die Möglichkeiten der Änderung der Trassenführung zur Entlastung betroffener Anwohner diskutiert.

Anschließend wurde die Kommunikation mit den politischen Fraktionen gesucht und es sind bereits verschiedene Gespräche erfolgt, weitere werden in der laufenden Woche folgen. Es wurde ein direkter Kontakt zu den zuständigen Verantwortlichen der Oberen Naturschutzbehörde in Darmstadt hergestellt und die VBS hat einen ausführlichen Fragenkatalog zur Klärung der naturschutzrechtlichen Situation und möglichen Optionen für alternative Streckenführungen übersandt. Hierzu wird in Kürze eine Rückmeldung der Behörde erwartet.

Durch die Aktivitäten der VBS wurde und wird die weitere Planung und Realisierung der Umgehungsstraße zu keiner Zeit behindert, die aufschiebende Wirkung richtet sich ausschließlich gegen unumkehrbare Vorgänge wie beispielsweise das Planfeststellungsverfahren. Dieses ist lt. Aussage von Hessen Mobil nicht vor 2017 geplant. Anderslautende Aussagen, dass durch die Aktivitäten der VBS die zeitnahe oder gar grundsätzliche Realisierung der Umgehungsstraße riskiert würde, sind falsch und unwahr. Sachlich und fachlich ist alleine die Verbesserung der Trasse zum Wohle aller Bürger und der Stadt Gegenstand der VBS-Aktivitäten.

Da die VBS davon überzeugt ist, zeitnah und gemeinsam mit den Stadtverordneten, allen Fraktionen und dem Magistrat eine bessere alternative Trassenführung erreichen zu können, hat die VBS den Stadtverordneten der Stadt Seligenstadt angeboten, bis Ende Oktober 2015 auf die Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu verzichten. Somit besteht auch zunächst keine rechtliche Verpflichtung zur Festlegung eines Termins für den Bürgerentscheid. Die VBS sicherte hierzu verbindlich zu, keinerlei rechtliche Maßnahmen zu ergreifen, um eine frühere Feststellung der Zulässigkeit und somit einen früheren Termin für einen Bürgerentscheid zu bewirken.

Dadurch möchte die VBS, gemeinsam mit den Stadtverordneten und dem Magistrat, für die Bürger der Stadt ein Zeitfenster zur gemeinsamen Erarbeitung einer konstruktiven Lösung unter Beachtung der aktuellen Rechtslage für eine alternative und optimale Trassenführung ohne Risiko für eine zeitnahe Realisierung der Vollendung der Umgehungsstraße schaffen. Damit dies möglich wird, müssen die Stadtverordneten, den Beschluss der Zulässigkeit und die Terminfestlegung zeitlich nach hinten legen.

Diese Vorgehensweise würde unnötigen zeitlichen Druck von allen Beteiligten nehmen und somit eine gute Basis für eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem bestmöglichen Ergebnis für alle Bürger und die Stadt schaffen.

 

Pressemitteilung als PDF herunterladen: 150504_Pressemitteilung